Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Ing. Franz Jahn GesmbH (kurz Fa. Jahn genannt)
- Geltungsbereich:
Jahn verkauft und liefert ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen. Eine Abänderung dieser Bedingungen ist selbst dann nicht bindend, wenn Ihnen nicht ausdrücklich und schriftlich widersprochen wird.
Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann wirksam und gültig, wenn sie von der Geschäftsleitung der Fa. Jahn ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
Mit Lieferung oder Montagebeginn werden andere AGB (Geschäftsbedingungen) nicht akzeptiert.
– Einschränkung des Geltungsbereiches:
Die geschäftlichen Bedingungen gelten nur insofern als Sie dem letztgültigen Konsumentenschutzgesetz nicht widersprechen.
– Von den AGB abweichende Punkte, welche im firmenmäßig gezeichneten Anbot festgehalten sind, ersetzen ausdrücklich Punkte der AGB.
- Wirksamkeit:
Kaufverträge und/oder Montagearbeiten kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Käufers zustande. Sämtliche zwischen Kunden und Mitarbeitern abgeschlossenen Vereinbarungen kommen nur mit dem Vorbehalt zustande, wenn die Geschäftsleitung der Fa. Jahn zustimmt, oder nicht ausdrücklich in angemessener Frist widerspricht..
Es steht der Fa. Jahn frei, die von Ihren Vertretern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall ist dem Kunden binnen 3 Wochen schriftlich mitzuteilen. Das angebahnte Geschäft gilt sodann als von vornherein nicht zustande gekommen.
In jedem Fall wird vom Kunden eine schriftliche Bestellung erforderlich auf der die Rechnungsadresse und seine Unterschrift klar erkenntlich dargestellt sind. Etwaige Montagezeiten beginnen erst mit dem Eintreffen dieser Bestellung in unserer Firma rechtsverbindlich zu laufen.
- Preisgestaltung:
Die von uns genannten Preise sind ausschließlich projektbezogene Preise und gelten für die im Anbot angegebene Laufzeit, maximal jedoch 6 Monate ab Angebotsdatum. Wesentliche Kostenänderungen , insbesondere bei Rohstoffen, Lohn, Energie berechtigen uns zum Anpassen der Preise sofern keine Fixpreisvereinbarung abgeschlossen wurde. Diese bedarf einer schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung und dem Vermerk Fixpreise auf dem Anbot und Bestellung.
Angebote sind nur schriftlich gültig, mündlich Preisabsprachen sind nicht verbindlich.
- Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen:
Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche Leistungen oder deren Abänderung, auch wenn Sie im bestellten Umfang nicht enthalten sind, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt, welches auf Basis des Grundanbotes oder Anbotes berechnet wird.
Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technische Hinsicht bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.
- Leistungsausführung:
Zur Ausführung der Leistungen ist die Fa. Jahn frühestens verpflichtet, wenn die schriftliche Bestellung und alle technischen Unterlagen vollständig und geklärt vorliegen sowie die technischen, kaufmännischen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen für einen Leistungsbeginn seitens des Auftraggebers gegeben sind.
Der Auftraggeber hat auf Anforderung durch die Fa. Jahn einen versperrbaren Raum, Strom und Wasser unentgeltlich, auf Baudauer zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche Leistungen werden und sind in Normalarbeitszeit (MO-DO 06.00-16.00-4Tage Woche) angeboten. Etwaige Überstunden, Samstag- und Sonntagsarbeit bzw. Aufwendungen für Ersatzruhezeiten werden gemäß unseren Stundensätzen und dem gültigen Kollektivvertrag (Ersatzruhezeit) gesondert verrechnet.
Eine Pönaleforderung seitens des Kunden ist nur dann zulässig, wenn den Pönalebedingungen beim Vertragsabschluss seitens der Geschäftsführung der Fa. Jahn zugestimmt wurde.
Für nicht definitiv von der Fa. Jahn verschuldete Standzeiten ist eine Belastung mit Forderungen ausgeschlossen.
Stehzeiten aufgrund mangelnder Planungsunterlagen und/oder Führungsplänen, sowie aufgrund von Wartezeiten, betreffend Kundenentscheidungen (oder dessen Vertreter) ist ein Schadensersatz von vornherein ausgeschlossen.
Auch eine anteilige Belastung der Fa. Jahn mit Schadensersatzforderungen ist ausgeschlossen, wenn keine eindeutige und der Höhe nach gerechtfertigte Schuld zugeordnet werden kann.
Ist der Auftrag seiner Natur nach sehr dringend auszuführen oder wird eine dringende Ausführung auch mündlich vom Kunden veranlaßt, gilt als vereinbart das sämtliche Mehrleistungen und Zusatzleistungen (Überstunden etc.) separat gemäß unseren Stundensätzen verrechnet werden.
- Lieferung:
Wenn die Montage und Lieferung nicht ausdrücklich in dem Anbot erwähnt wird, gilt als vereinbarter Übergabepunkt das Firmengelände der Fa. Jahn. Ein Zusenden von Waren kann ausnahmslos nur frachtfrei erfolgen. Sämtliche Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Lieferzeit:
Vorgesehene Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich durch die Fa. Jahn zugesagt wurde.
Wird ein ausdrücklich vereinbarter Liefertermin überschritten, so hat der Kunde das Recht uns schriftlich eine entsprechende Nachfrist zu setzen. Wird die Ware auch nach Ablauf der Nachfrist nicht geliefert, hat der Kunde das Recht durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages werden ausgeschlossen. Tritt dieser Fall ein, werden sämtliche erbrachten Leistungen – auch Teilleistungen – bis zum Termin der Vertragsauflösung abgerechnet.
- Beigestellte Waren und Geräte:
Werden Elektroinstallationsmaterialien und Geräte dem Auftragnehmer seitens des Auftraggebers (oder dessen Vertretern und Subfirmen) beigestellt, ist die Fa. Jahn berechtigt 10% von seinen Verkaufspreisen dieser oder einer gleichwertigen Ware pauschal zu verrechnen. Die Fa. Jahn ist in diesem Falle von etwaigen Garantie- und Gewährleistungsansprüchen bezüglich der Beistellungen keinesfalls zur Verantwortung zu ziehen. Aus fehlerhaften beigestellten Bauteilen, uns entstehende Kosten (Fehlerfindung, Fahrtkosten, Aus-Einbaukosten) sind von AG, gemäß Stundensätzen und Zahlungskonditionen zu übernehmen.
- Beschränkung des Leistungsumfanges:
Etwaige Grundablösen, Kosten für Wegbenutzungen, Stützpunktsentschädigungen sowie Behördenkosten und EVU-Kosten sind seitens des Auftraggebers zu tragen, auch wenn auf diese nicht gesondert hingewiesen wurde.
- Warenrückgabe:
Bei einer eventuellen – nicht auf einem Mangel beruhenden – Warenrückgabe gelieferter Artikel, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe des tatsächlichen Aufwandes, jedoch mindestens 15% des Fakturenwertes der entsprechenden Ware. Wenn eine Verrechnung gemäß Kollaudierung und/oder Abrechnung vereinbart wurde, wird keine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Dies gilt jedoch keinesfalls für Artikel, die auf Kundenwunsch speziell bestellt werden müssen und auch unseren Vorlieferanten wieder retourniert werden müssen.
- Gewährleistung und Haftung:
Es gelten die Gewährleistungsregelungen wie im ABGB enthalten und für Geschäfte mit Verbrauchern das Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Die Gewährleistungspflicht beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre und gilt für Kaufverträge und Werkverträge. Bei Werkverträgen erfolgt eine förmliche Abnahme und damit die Dokumentation der Mängelfreiheit der gelieferten oder hergestellten Arbeit.
Keinesfalls kann ein Schadensersatz, auch nicht bei leichter Fahrlässigkeit, geltend gemacht werden für fehlerhafte Produkte und Geräte, bzw. aus deren Ausfall resultierende Steh-, Standzeiten oder sonstige kostenaufwendige, störungsbedingte Zeiten. Die beanstandeten Produkte und Geräte werden, sofern deren Beanstandung zu Recht besteht, natürlich unentgeltlich ausgetauscht. (eine etwaige Lieferzeit für Zukaufteile, die nicht in unserem Bereich liegt und wir daher auch nicht beeinflussen können, müssen vom Kunden akzeptiert werden.) Etwaige Folgekosten aufgrund der Störung und/oder Ausfalles der defekten Maschinen, Geräten und Anlagen sind somit auch ausgeschlossen.
- Zahlungsbedingungen:
Soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, wird ein Drittel der Angebotssumme bei Auftragserteilung zur Zahlung fällig, ein Drittel nach Abschluß der Arbeiten und der Rest gemäß Aufstellung und Kollaudierung mit der Schlußrechnung.
Die Fa. Jahn ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen als Teil- oder Abschlagsrechnung zu legen.
Die Bezahlung der offenen Forderungen hat binnen 14 Tagen netto – ohne Abzug auf das angegebene Konto zu erfolgen. Ein etwaiger Skontoabzug ist nur dann berechtigt, wenn die Fa. Jahn diesem im Vorfeld schriftlich zugestimmt hat.
- Fälligkeit, Verzug:
Wird der Zahlungstermin überschritten, ist die Fa. Jahn berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% vom Rechnungsbetrag pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Steuern zu verrechnen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist die Fa. Jahn berechtigt, von ihm geleistete Zahlungen – unabhängig von dessen Widmungserklärungen – auf Ihre Forderungen nach ihren Vorstellungen anzurechnen.
Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet der Fa. Jahn sämtliche vorprozessualen Kosten wie Anwaltshonorare und Inkassogebühren zu refundieren.
Gerät der Kunde in Verzug und verschlechtert sich seine Vermögenslage, so ist die Fa. Jahn berechtigt sämtliche Forderungen umgehend fällig zu stellen und von allen Verträgen sofort zurückzutreten.
Sämtliche Waren und Leistungen die nicht zur Gänze bezahlt wurden, gehen umgehend wieder in den Besitz der Fa. Jahn über (auch wenn diese der Kunde schon benutzt hat).
- Eigentumsvorbehalt:
Die komplette Ware bzw. Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Zinsen oder sonstiger Forderungen, durch den Kunden, uneingeschränkt Eigentum der Fa. Jahn. Dies wird ausdrücklich vereinbart und gilt auch für Teillieferungen und Teilleistungen.
Sollte die Ware oder Leistung an Dritte weiterverkauft worden sein, so ist der erzielte Verkaufserlös gesondert zu verwahren und damit umgehend die Forderungen der Fa. Jahn zu erfüllen. Sollte die Ware oder Leistung gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist binnen 3 Tage die Fa. Jahn zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, das die Fa. Ing. Franz Jahn nicht bezahlte Geräte und Materialien auch im verbauten, verschraubten und genutzten Zustand demontieren kann und darf und dazu die Räumlichkeiten und Grundstück des AG – auch unangemeldet betreten darf.
- Datenschutz:
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß seine für das Rechtsgeschäft erforderlichen Firmendaten EDV-mäßig verarbeitet werden. Es wird die DSGVO eingehalten, die Daten werden keinem Drittanbieter für Marketing oder Werbungszwecke zur Verfügung gestellt. Nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfirst werden die entsprechenden Unterlagen, Belege und Daten gelöscht bzw. der Vernichtung zugeführt. Eine Nutzung von kundenbezogenen Daten ist für die Durchführung der Bearbeitung unerlässlich, erfolgt aber nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß. Gerne geben wir Auskunft über gespeicherte Daten und deren Verwendung im Zuge des Arbeitsprozesses.
- Ausschluß von Änderungen auf der Bestellbestätigung:
Jegliche Veränderung dieser Geschäftsbedingungen durch eine anderslautende Auftragsbestätigung ist ausgeschlossen, es gelten ausdrücklich diese Bedingungen.
Eine Abänderung gewinnt nur Gültigkeit, wenn die Geschäftsleitung der Fa. Jahn ausdrücklich und schriftlich dieser zustimmt, oder es im schriftlichen Anbot der Fa. Jahn anderslautende Geschäftsbedingungen gibt. Diese gelten jedoch ausschließlich, wenn das Anbot firmenmäßig gezeichnet ist und von der Geschäftsleitung unterzeichnet ist.
- Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma Ing. Franz Jahn GesmbH.
Zuständiger Gerichtsstand: Wiener Neustadt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes.
- Zugang zu den Geschäftsbedingungen:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Jahn liegen in der Firma auf, können fernmündlich angefordert werden oder im Internet unter www.jahn.at als downloadfile heruntergeladen werden.